31.12.2025

Das gute Recht

Auch die rechtliche Beratung und Betreuung der Mitgliedsbetriebe gehört zu den Aufgaben der Handwerkskammer.

Diese betrafen 2025:

  • Allgemeines Recht: 1.451 Anfragen
  • Tarifrecht: 408 Anfragen
  • Mietrecht: 92 Anfragen
  • Bau- und Werkvertragsrecht: 240 Anfragen
  • Vergaberecht: 40 Anfragen

Zur Beilegung von Differenzen und Streitigkeiten zwischen selbstständigen Handwerkern und deren Auftraggebern bietet die Handwerkskammer eine kostenlose Verbraucher- und Vermittlungsstelle an. Diese war 2025 in 55 Vermittlungsfällen tätig und bearbeitete 359 Anfragen ohne Vermittlung.

Die Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer Münster ist durch das Justizministerium Nordrhein-Westfalen als Gütestelle anerkannt. Sie schlichtet Streitfälle zwischen Bauherren, Bauausführenden, Architekten, Bauingenieuren und Sonderfachleuten. Ziel ist die Herbeiführung einer Einigung der Parteien. Im Jahr 2025 gingen 19 Anfragen ein; die Stelle wurde in acht Bauschlichtungsfällen tätig.

Im Berichtsjahr wurden insgesamt acht Mediationsverfahren durchgeführt. Die Wirtschaftsmediation bietet Betrieben, Beschäftigten und weiteren Beteiligten die Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen. Durch die neutrale Begleitung der Verfahren konnten in zahlreichen Fällen tragfähige Lösungen erarbeitet und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Damit leistet die Mediation weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Konfliktkultur und zur Sicherung stabiler Beziehungen im Handwerk.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist trotz der geänderten Gesetze hoch aktuell. Die Schwarzarbeit ist nach wie vor ein wirtschafts- und sozialpolitischer Störfaktor und von erheblicher Bedeutung. Sie ermittelte 2025 in 587 Fällen im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung. Ziel war die Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Handwerksausübung.